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Nachsorge sichert Therapie-Erfolge

Eine gute Vorbereitung ist der halbe Erfolg, wenn es um die sichere Entlassung eines Patienten aus dem Maßregelvollzug geht. Wo wird der Patient nach der Entlassung wohnen? Wie selbständig kann er leben? Welche Unterstützung benötigt er? Findet er eine Beschäftigung – in einer Behindertenwerkstatt oder im Erwerbsleben? Bei der Klärung all dieser Fragen sind unsere Fachleute der Forensischen Nachsorge-Ambulanz schon vor der Entlassung eingebunden.

Während der letzten Ausgangsstufe, der so genannten Beurlaubung, werden die Entlasskandidaten dann in das neue Umfeld eingeführt, um sich einzugewöhnen und zu schauen, ob die Bedingungen passen. Nachdem das Gericht die Entlassung auf Bewährung ausgesprochen hat, bleiben unsere Ambulanz-Beschäftigten am Ball und begleiten den neuen Alltag der Ex-Patienten außerhalb der Klinik – meistens für einen Zeitraum von fünf Jahren.

Engmaschiges Hilfe-Netz

Während der Bewährungszeit hält die forensische Nachsorge sowohl den Kontakt zum Patienten als auch zu den Beschäftigten der Bewährungshilfe, der Führungsaufsichtsstellen und gegebenenfalls zu den Beamten des polizeilichen KURS-Programms. Auch mit den Beschäftigten der nachfolgenden Einrichtungen im gemeindepsychiatrischen System bleiben unsere Nachsorge-Fachleute im Gespräch. Auf diese Weise wird ein engmaschiges Netz aufgespannt, das den Wiedereingliederungsprozess absichert.

Sollte es in dieser Zeitspanne Schwierigkeiten geben, besteht die Möglichkeit einer kurzfristigen Krisenbehandlung in unserer Klinik. Zu diesem Zweck können bedingt Entlassene für eine intensive Kurzbehandlung in die Klinik zurückgeholt und gegebenenfalls weitere Maßnahmen getroffen werden.

Die positive Wirkung einer ambulanten Nachsorge hat auch den Gesetzgeber überzeugt. Daher ist das Land Nordrhein-Westfalen gesetzlich verpflichtet, die Kosten dafür zu tragen.