Aktuelle Corona-Info: Besuche ab 6. Juni möglich
Besuche unter Hygieneauflagen zunächst nur an Wochenenden
Wir freuen uns, dass wir ab Samstag, 6. Juni, wieder Besuche von Angehörigen bei Patienten der LWL-Maßregelvollzugsklinik Herne ermöglichen können – aufgrund des hohen organisatorischen Aufwands jedoch zunächst nur am Wochenende. Um einer möglichen Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 innerhalb der Klinik vorzubeugen, müssen dabei in Übereinstimmung mit dem Erlass des NRW-Gesundheitsministeriums vom 25.5.2020 folgende Regeln und Hygienevorschriften beachtet werden:
- Pro Patient kann pro Tag und Besuch derzeit nur noch eine angemeldete Besuchsperson kommen.
- Die Besuchsmöglichkeiten sind zunächst auf die Wochenenden, Samstag und Sonntag, zwischen 9 und 16:30 Uhr beschränkt. Die reine Besuchszeit mit dem Patienten ist auf eine Stunde begrenzt. Um einen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen, werden die Besuchspersonen dringend gebeten, sich 30 Minuten vor der vereinbarten Besuchszeit in der Klinikpforte einzufinden.
- Besuche müssen mindestens zwei Tage vor dem geplanten Besuchstermin angemeldet werden.
- Aufgrund des damit verbundenen erhöhten Kontrollbedarfes dürfen zu den Besuchen keine Geschenke oder Gebrauchsgegenstände für den Patienten mitgebracht werden. Angehörige haben jedoch die Möglichkeit, diese unter der Woche - nach vorheriger Absprache mit der Station - in der Klinik abzugeben.
- Besuche finden in einem speziell dafür hergerichteten Raum an Tischen mit einer Trennscheibe statt. Hier dürfen bis zu drei Patienten gleichzeitig Besuche empfangen. Während der Besuche ist jemand vom Klinikpersonal anwesend. Wegen des hohen personellen Aufwands werden die Klinikbeschäftigten durch Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes unterstützt.
- Besuchspersonen werden gebeten, beim Betreten der Klinikpforte einen eigenen Mund-/Nasenschutz zu tragen. In der Pforte erhalten sie eine Einmal-Maske, die innerhalb des Klinikgeländes getragen werden muss.
- Die Sicherheitskontrollen finden wie gewohnt statt
- Jede Besuchsperson wird nach möglichen Risikofaktoren wie etwa einem Kontakt zu erkrankten Personen oder Krankheitssymptomen befragt. Außerdem wird die Körpertemperatur überprüft. Sollten Risikofaktoren bestehen, kann der Besuch nicht stattfinden.
Besuche von Anwälten und Gutachtern sind wieder regulär möglich. Die Gespräche werden nicht beaufsichtigt. Die Corona-Schutzmaßnahmen sind jedoch auch hier zu beachten. Falls Risikofaktoren vorliegen, ist ein Besuch nicht möglich.
Besuchergruppen mit interessierten Bürgern oder Fachleuten bleiben weiterhin ausgesetzt.