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Aktuelle Corona-Info: Besuche mit negativem Selbsttest

Dez. 2022 | Für Besuche in der Klinik genügt ab dem 23. Dezember ein negativer Selbsttest. Führen Sie diesen bitte am selben Tag vor dem Besuch zu Hause durch und informieren uns mündlich über das Ergebnis. In Zweifelsfällen oder bei Menschen mit Symptomen kann ein Kontrolltest verlangt werden.

Innerhalb der Klinik gilt weiterhin eine Maskenpflicht: Zu diesem Zweck erhalten Sie an unserer Pforte eine FFP2-Maske, die während des Besuches durchgehend zu tragen ist.

Wir bitten um Verständnis, dass die Besuchszeiten aus organisatorischen Gründen auf das Wochenende beschränkt bleiben. Außerdem dürfen pro Patient höchstens zwei Personen pro Tag und Besuch kommen.

Die genauen Regelungen finden Sie hier:

  • Die Besuchszeiten sind auf die Wochenenden, Samstag und Sonntag, zwischen 9 und 16:30 Uhr beschränkt. Die reine Besuchszeit mit dem Patienten ist auf eine Stunde begrenzt. Um einen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen, werden die Besuchspersonen dringend gebeten, sich 30 Minuten vor der vereinbarten Besuchszeit in der Klinikpforte einzufinden.
  • Besuche müssen mindestens zwei Tage vor dem geplanten Besuchstermin angemeldet werden.
  • Aufgrund des damit verbundenen erhöhten Kontrollbedarfes dürfen zu den Besuchen keine Geschenke oder Gebrauchsgegenstände für den Patienten mitgebracht werden. Angehörige haben jedoch die Möglichkeit, diese unter der Woche - nach vorheriger Absprache mit der Station - in der Klinik abzugeben.
  • Besuchspersonen werden gebeten, beim Betreten der Klinikpforte einen eigenen Mund-/Nasenschutz zu tragen. In der Pforte erhalten sie eine Einmal-Maske, die innerhalb des Klinikgeländes getragen werden muss.
  • Die Sicherheitskontrollen finden wie gewohnt statt
  • Jede Besuchsperson wird nach möglichen Risikofaktoren wie etwa einem Kontakt zu erkrankten Personen oder Krankheitssymptomen befragt. Außerdem wird die Körpertemperatur überprüft. Sollten Risikofaktoren bestehen, kann der Besuch nicht stattfinden.

Privilegierte Personen und Besuchergruppen

Für den Besuch von Besuch von Verteidiger:innen, Rechtsanwält:innen Notar:innen, externen Therapeut:innen, Gutachter:innen und vergleichbaren Personen, die innerhalb der Einrichtung Teilhabeangebote mit Kontakt zur untergebrachten Person durchführen, ist eine mündliche Bestätigung über einen durchgeführten negative Selbsttest ab dem 23.12. ausreichend. Eine FFP2-Maske ist durchgehend zu tragen.

Besuchergruppen mit interessierten Bürger:innen oder Fachleuten bleiben weiterhin ausgesetzt.